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SONSTIGE LEISTUNGEN

Energieberatung


Die Beratung umfasst Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, beginnend in der Planungsphase und reicht bis zur Überwachung des Bauprozesses und einer nachträglichen Analyse des Energieverbrauchs. Energieberatung zielt darauf ab, Energiekosten zu senken, Umweltauswirkungen zu minimieren, und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Sie trägt zur Schaffung nachhaltiger Gebäude bei, die nicht nur finanzielle Vorteile bieten, sondern auch zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zum Umweltschutz beitragen. Die Energieberatung ist ein wichtiger Schritt zur Ressourceneffizienz im Bauwesen und zur Erreichung von Energieeinsparzielen.

Dies betrifft unter anderem: Heizungstausch, PV-Anlagen, Gebäudehülle, Fenstertausch, Energieausweis, Wohnraumbelüftung, . . .


Immobilien- und Liegenschaftsbewertung


Die durch Bewertungsgutachten ermittelten Liegenschaftswerte sind die geschätzten Werte von Grundstücken oder Immobilien, die auf der Grundlage einer umfassenden Analyse und Bewertung erstellt wurden. Diese Gutachten werden in der Regel in verschiedenen Kontexten verwendet, einschließlich Immobilienverkauf, Finanzierung, steuerliche Angelegenheiten, Versicherungen und rechtliche Auseinandersetzungen. Die ermittelten Liegenschaftswerte dienen dazu, den aktuellen Marktwert, Verkehrswert Kaufpreis oder Einheitswert einer Liegenschaft festzulegen.


Wasserrecht


Der bewilligungsfreie Gemeingebrauch von Wasser gemäß § 8 Abs. 1 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG, BGBl. Nr. 1959/215 idgF.) erlaubt die allgemeine Nutzung von Wasserressourcen, solange dadurch weder der Wasserlauf, die Qualität des Wassers oder die Ufer gefährdet werden, keine Rechte verletzt werden und kein öffentliches Interesse beeinträchtigt wird.

Jede Nutzung von Wasser, die über den bewilligungsfreien Gemeingebrauch hinausgeht, erfordert eine wasserrechtliche Bewilligung. Dies gilt sowohl für die Nutzung öffentlicher Gewässer als auch für private Tagwässer und Grundwasser. Die Errichtung oder Änderung von Anlagen zur Wasserbenutzung ist ebenfalls bewilligungspflichtig, wenn sie Auswirkungen auf Rechte, Gewässer oder Grundstücke haben kann. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie die Nutzung für den Haus- und Wirtschaftsbedarf, wenn sie bestimmten Bedingungen entspricht.

Bestimmte Anlagen und Einwirkungen auf Gewässer erfordern unabhängig von anderen Faktoren immer eine vorsorgliche wasserrechtliche Bewilligung, wie die Gewinnung von Sand und Kies, Anlagen zur Erdwärme- oder Wärmenutzung von Gewässern sowie Einwirkungen auf Gewässer, die deren Qualität beeinträchtigen könnten.


Bauphysik


Unsere Leistungen im Bereich Bauphysik decken die thermischen Aspekte von Bauprojekten ab, darunter Neubauten, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen.

Die Thermische Bauphysik umfasst die Berechnung, Planung und Entwicklung von Maßnahmen zur Erfassung und Begrenzung von thermischen und Feuchteinflüssen aus der Umgebung und der Nutzung auf das Bauwerk, die Menschen, Tiere, Pflanzen und die Raumhygiene. Unser Ziel ist es, ein komfortables und gesundes Raumklima zu schaffen.



Brandschutzplanung


Die Brandschutzplanung für Gebäude ist ein wesentlicher Prozess, der darauf abzielt, Maßnahmen und Strategien zu entwickeln, um Brände zu verhindern, zu erkennen, zu kontrollieren und die Sicherheit von Menschen und Eigentum in einem Gebäude sicherzustellen.

Brandschutz ist das Berechnen, Bemessen, Planen, die Entwicklung/Mitwirkung von Details und Maßnahmen, um bei systemübergreifenden Lösungsansätzen (Bau (Rohbau/Ausbau) + Technische Ausrüstung (Detektion/Schutz) + organisatorische Vorkehrungen des AG/Nutzers) oder bei besonderen Anforderungen der Behörden argumentierte und optimierte Lösungen zu erarbeiten. (siehe Leistungsmodell Bauphysik, Lechner, Heck, HERAUSGEBER LM.VM. 2014)

Anhand der OIB Richtlinie 2 werden die erforderlichen Anforderungen für Ihr Objekt bestimmt und angewendet, bei Bedarf eines Brandschutzkonzeptes koordinieren wir die notwendigen Maßnahmen mit den jeweiligen Fachplanern.


Förderungsberatung


Unsere Leistung umfasst die Recherche und Analyse von Förderprogramme auf Gemeinde, Landes und Bundes Ebene, um diejenigen zu identifizieren, die am besten zu Ihren Bedürfnissen und Zielen passen.

Wir unterstützen Sie bei der sorgfältigen Erstellung und Einreichung Ihrer Förderanträge. Sie gewährleisten, dass sämtliche erforderlichen Dokumente und Informationen korrekt und vollständig sind und kennen die Anforderungen der Fördergeber. Unser Ziel ist es, den Antragsprozess für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Dies betrifft unter Anderem: Kleine Sanierung, Umfassende Sanierung, Assanierung, usw.


Parifizierung


Eine Nutzwertfestsetzung nach § 9 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz 2002 dient dazu, die offizielle Verteilung eines Gebäudes oder die Eigentumsverhältnisse innerhalb einer Liegenschaft zu regeln. Dies kann beispielsweise die Aufteilung von Miteigentum in einem Mehrfamilienhaus betreffen. Der wesentliche Inhalt eines Nutzwertgutachtens besteht darin, das Verhältnis zwischen den verschiedenen Wohnungseigentumsobjekten und ihren Miteigentumsanteilen an der Gesamtimmobilie aufzuzeigen.

Die Begriffe “Parifizierung an Wohnungseigentum” sind Synonyme für die Ausdrücke “Nutzwertgutachten”, “Nutzwertberechnung”, “gerichtliche Nutzwertfestsetzung” oder “Nutzwertermittlung”.